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Der Anmeldeschluss für die Zuchtzulassungsprüfung ZZP ist ein Monat vor dem Durchführungsdatum.

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Zucht Zulassungs Prüfung

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Termine 2012:
31.03.2012 ZZP in Rifferswil

*Formwertrichter:

*Wesensrichter:

mit angekündigterTeilnahme der Salukis und Sloughis (SCOW)

*Bei den Richtern: Änderungen vorbehalten.
Die Anmeldung erfolgt über Ihren Rasseclub!

Der Anmeldeschluss für die Zuchtzulassungsprüfung ZZP ist ein Monat vor dem Durchführungsdatum.

Termine 2012:
01.04.2012 ZZP in Rifferswil

*Formwertrichter:

*Wesensrichter:

*Bei den Richtern: Änderungen vorbehalten.
Die Anmeldung erfolgt über Ihren Rasseclub!

Der Anmeldeschluss für die Zuchtzulassungsprüfung ZZP ist ein Monat vor dem Durchführungsdatum.

Termine 2012:
18.08.2012 ZZP in *Versoix

*Formwertrichter:

*Wesensrichter:

*ZZP in Versoix nur bei genügend Anmeldungen (min. 10 Hunde)
*Bei den Richtern: Änderungen vorbehalten.
Die Anmeldung erfolgt über Ihren Rasseclub!

Der Anmeldeschluss für die Zuchtzulassungsprüfung ZZP ist ein Monat vor dem Durchführungsdatum.

Termine 2012:
03.11.2012 ZZP in Lotzwil

*Formwertrichter:

*Wesensrichter:

mit angekündigter Teilnahme der Salukis und Sloughis (SCOW)

*Bei den Richtern: Änderungen vorbehalten.
Die Anmeldung erfolgt über Ihren Rasseclub!

Der Anmeldeschluss für die Zuchtzulassungsprüfung ZZP ist ein Monat vor dem Durchführungsdatum.

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Zur Zucht zugelassen

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Lotzwil, 05. November 2011

Die zur Zucht zugelassenen Hunde entnehmen sie bitte, aus den publizierten Webseiten der jeweiligen Rasseclubs.

Lotzwil, 29.Oktober 2011

Die zur Zucht zugelassenen Hunde entnehmen sie bitte, aus den publizierten Webseiten der jeweiligen Rasseclubs.

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Ausschuss

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Vorsitzender: Hansueli Beer

Name Hansueli Beer
Adresse Hofmatt 4a
Ort 5646 Aptwil
Telefon 041 787 01 67
Mobiltelefon  
mail h.beer@meiko.ch
 

Stv. Vorsitzende: Esther Bühler

Name Esther Bühler
Adresse Widenospen 4
Ort 9313 Ottenbach
Telefon 044 761 28 50
Mobiltelefon  
mail bue_mail@bluewin.ch
 

Sekretärin: Yolanda Lombardo

Name Yolanda Lombardo
Adresse Bühlstrasse 3
Ort 4622 Egerkingen
Telefon +41(062)398 31 54
Mobiltelefon  
mail mylombardo@tele2.ch
 

Kassier: Gerry Girard

Name Gerry Girard
Adresse Mühlrütistrasse 1
Ort 8556 Illhart
Telefon 052 763 40 73
Mobiltelefon 079 693 21 26
mail ofautumnlove@gmail.com
 

Beisitzerin: Monika Kessler

Name Monika Kessler
Adresse Wiesendangerstr. 51
Ort 8404 Stadel (Winterthur)
Telefon +41(052)763 12 79
Mobiltelefon +41(079)693 32 67
mail monikakessler@bluewin.ch
 

Beisitzerin: Silke Hopf Wirth

Name Silke Hopf Wirth
Adresse Steinbruchweg 6
Ort 8404 Winterthur
Telefon 052 212 49 54
Mobiltelefon  
mail silke@hopfwirth.ch
 

Beisitzerin: Marliese Müller

Name Marliese Müller
Adresse Alte Hauptstrasse 3
Ort 5084 Rheinsulzn
Telefon +41(062)878 14 33
Mobiltelefon  
mail muemar@bluewin.ch
 

Beisitzer: Max Wagner

Name Max Wagner
Adresse Wasserwerkstrasse 94
Ort 8037 Zürich
Telefon +41(071)377 15 37
Mobiltelefon 077 438 51 36
mail narimax.wagner@bluewin.ch
 

Revisoren:
1. Revisorin Béatrice Steiner

Name Béatrice Steiner
Adresse  
Ort  
Telefon  
Mobiltelefon  
mail  
 

Revisoren:
2. Revisor Hugo Keller

Name Hugo Keller
Adresse  
Ort  
Telefon  
Mobiltelefon  
mail  
 

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Mitglieder

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Schweizerischer Afghanen Klub
Schweiz.
Afghanen Club

Präsident/in Iren Rohner
Adresse  
Ort  
Telefon 041 835 17 19
Mobiltelefon  
mail info@afghanen-klub-schweiz.ch

Schweizerischer
Afghanen Klub

Club Azawakh Swiss
Club
Azawakh Swiss

Präsident/in Monika Kessler
Adresse Wiesendangerstr. 51
Ort 8404 Stadel (Winterthur)
Telefon +41(052)763 12 79
Mobiltelefon +41(079)693 32 67
mail monikakessler@bluewin.ch

Club Azawakh
Swiss

Schweizer Barsoi Club
Schweiz.
Barsoi Club

Präsident/in Beatrix Märki Casanova
Adresse  
Ort  
Telefon 026 655 15 85
Mobiltelefon  
mail

beatrix.maerki.casanova@sunrise.ch

Schweizer
Barsoi Club

Deerhound Club der Schweiz
Deerhound Club
der Schweiz

Präsident/in Esther Bühler
Adresse  
Ort  
Telefon 044 761 28 50
Mobiltelefon  
mail bue_mail@bluewin.ch

Deerhound Club
der Schweiz

Grey Magyar Agar Galgo
Greyhound -
Magyar Agar -
Galgo Espagñol
Club der Schweiz

Präsident/in Marliese Müller
Adresse  
Ort  
Telefon 062 876 11 94
Mobiltelefon  
mail bsteiner@elrotec.com

Schweizer
Greyhound-,
Magyar Agar-
und Galgo Club

Schweizerischer Klub Mediterraner Windhunde
Schweiz. Klub
Mediterraner
Windhunde

Präsident/in Helena Thum
Adresse  
Ort  
Telefon 041 484 26 36
Mobiltelefon  
mail dorr-e-dorran@bluewin.ch

Schweizerischer
Klub Mediterraner
Windhunde

Podengo Portugues Club Schweiz
Podengo Portugues
Club der Schweiz

Präsident/in Marliese Müller
Adresse  
Ort  
Telefon 062 878 14 33
Mobiltelefon  
mail muemar@bluewin.ch

Podengo Portugues
Club Schweiz

Schweizer Club orientalischer Windhunde
Schweizer Club
Orientalischer
Windhunde SCOW

Präsident/in Helena Thum
Adresse  
Ort  
Telefon 041 484 26 36
Mobiltelefon  
mail dorr-e-dorran@bluewin.ch

Schweizer Club
orientalischer
Windhunde

Whippet und Windspiel Club der Schweiz
Whippet und
Windspiel Club
der Schweiz

Präsident/in Barbara Elsener-Herrmann
Adresse  
Ort  
Telefon 041 720 15 15 G
Mobiltelefon  
mail elsener@fibutime.ch

Whippet und
Windspiel Club
der Schweiz

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Statuten

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1. STATUTEN DER WINDHUND -INTERESSENGEMEINSCHAFT DER SCHWEIZ 1 NAME UND SITZ

1.1 Die "Windhund -Interessengemeinschaft der Schweiz" (WIG) ist eine Vereinigung der Windhunde - Rasse- und Lokalsektionen der Schweiz im Sinne von Art. 12 der Statuten der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG).
1.2 Unter der Bezeichnung "Windhund -Interessengemeinschaft der Schweiz" (WIG) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
1.3 Der Sitz der WIG befindet sich am Wohnort ihres jeweiligen Vorsitzenden der Delegiertenversammlung.

2 ZIEL UND ZWECK

Die WIG hat sich folgendes zum Ziel gesetzt:

2.1 Die Koordination und kooperative Zusammenarbeit unter den Windhundlokalsektionen und den Rasseclubs für Windhunde und verwandte Rassen der SKG.
2.2 die Koordination und Zusammenarbeit mit Windhund - Rennvereinen der SKG und deren Dachorganisation,
2.3 die Förderung der Windhundrassen, sowie deren Pflege und Fürsorge,
2.4 die allgemeine Information hinsichtlich Zucht Haltung, Gesundheit u,a.m,
2.5 die Öffentlichkeitsarbeit, die Organisation gemeinsamer Veranstaltungen, Tagungen für Richter, Züchter und weitere Interessierte, sofern die Mitgliedvereine es wünschen,
2.6 die Vertretung der Schweiz in den Internationalen Windhund - Organisationen und Rasse - Vereinen, soweit es notwendig erscheint.

3 MITGLIEDSCHAFT

3.1 Die WIG setzt sich aus den Windhund - Rasseclubs der SKG, sowie den Windhund - Lokalsektionen der SKG zusammen.
3.2 Die WIG besteht lediglich aus Kollektivmitgliedern im Sinne der unter 3.1 erwähnten Organisationen.
3.3 In der WIG werden alle anerkannten Windhund - Rasseclubs, sowie Windhund- Lokalsektionen der SKG aufgenommen, sofern ihr Beitritt auf eigenem GV-Beschluss beruht. Die Beitrittserklärung ist mit dem entsprechenden GV - Beschluss, sowie einer Mitgliederliste der Delegiertenversammlung der WIG zuzustellen, unter Angabe der Delegierten der WIG.
3.4 Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf Ende jedes Geschäftsjahres, unter Einhaltung der finanziellen Verpflichtungen, möglich.
3.5 Mitgliedvereine, welche die finanziellen Verpflichtungen der WIG gegenüber nicht termingemäss erfüllen, den statuarischen Erfordernissen nicht nachkommen oder das gute Einvernehmen innerhalb der WIG stören und deren Ansehen schädigen, können aus der WIG gestrichen werden. 3 Es ist hiefür ein Beschluss der DV, auf Antrag von mindestens drei der angeschlossenen Mitgliedvereine notwendig. Ein Ausschluss bedarf der Mehrheit Der Ausschuss teilt der betroffenen Organisation den Beschluss, unter Angabe der Gründe, mit eingeschriebenem Brief mit, Der Beschluss der DV ist endgültig,

4 RECHTE und PFLICHTEN

4.1 Jedes Kollektivmitglied sowie dessen Einzelmitglieder haben das Recht an den .; unter 2.5 erwähnten Anlässen teilzunehmen.
4.2 Die Kollektivmitglieder sind verpflichtet sich für die Ziele der WIG (Punkt 2.1 - 2.6) einzusetzen und den Ausschuss in seiner Tätigkeit zu unterstützen.
4.3 Der Jahresbeitrag der Kollektivmitglieder der WIG wird alljährlich an der ersten Delegiertenversammlung des Jahres festgelegt. Berechnungsgrundlage bildet hiefür die Mitgliederzahl des Mitgliedvereins am 31. Oktober des Vorjahres. Der Jahresbeitrag des Mitgliedvereins ist bis spätestens 30. November auf das Postcheckkonto der WIG einzubezahlen. Die angeschlossenen Organisationen müssen der WIG jährlich die Mitgliederzahlen unter Beilage eines vollständigen Mitgliederverzeichnisses per 31. Oktober zustellen.

5 HAFTBARKEIT

Für die Verbindlichkeiten der WIG haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder des Ausschusses oder der Kollektivmitglieder ist ausgeschlossen. Gemäss Art. 19 der SKG - Statuten haftet die SKG nicht für die Verbindlichkeiten der WIG. Die WIG haftet ihrerseits auch nicht für die Verbindlichkeiten der SKG.

6 ORGANISATlON

6.1 Die Kompetenzen der WIG sind folgende: Die DV kann gemäss dem Ziel der Vereinigung verhandeln und Beschlüsse fassen, wobei sie ihre Kompetenzen an den Ausschuss delegieren kann, soweit es sich nicht um Grundsatzentscheide handelt. Die DV schlägt die Delegierten in die internationalen Windhundorganisationen vor soweit notwendig und möglich. Diese müssen alsdann vom ZV der SKG bestätigt werden. Alle internen Belange der Mitgliedervereine fallen nicht in die Kompetenz der WIG, die lediglich Empfehlungen abgeben und ihre Unterstützung erklären kann. 4
6.2 Die Organe der WIG sind: a) die Delegiertenversammlung der WIG (DV) b) der Ausschuss, bestehend aus: 1. dem Vorsitzenden (dieser muss Schweizer Bürger oder Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, auf jeden Fall mit Wohnsitz in der Schweiz sein) 2. dem Stellvertreter 3. dem Sekretär 4. dem Kassier 5. mindestens einem Beisitzer c)die Präsidentenkonferenz d)die Kommissionen für besondere Aufgaben e)die Revisionssektion
6.3 Die ordentliche Delegiertenversammlung (DV) ist das oberste Organ der WIG. Die Mitgliedvereine sind an der DV durch 2 Delegierte pro Mitgliedverein vertreten. Die Wahl der Delegierten ist Sache der Mitgliedvereine. Ausser den Delegierten haben auch andere Mitglieder der angeschlossenen Vereine Zutritt diese haben aber kein Stimmrecht. Die Mitglieder des Ausschusses amten weiterhin als Delegierte ihres Vereins und sind entsprechend stimmberechtigt wobei jeder angeschlossene Verein Anrecht auf höchstens zwei Stimmen hat. Die DV kann alljährlich zweimal abgehalten werden, und zwar je einmal vor Ende Mai und einmal vor Ende November: die DV ist jedoch alljährlich mindestens einmal vor Ende November abzuhalten. Ausserordentliche Delegiertenversammlungen (aoDV) sind einzuberufen, wenn es der Ausschuss beschliesst oder wenn ein schriftliches Begehren von mindestens 3 Mitgliedvereinen. unter Angabe der Gründe. gestellt wird. Sie sind vom Beschluss des Ausschusses, resp. vom Eingang des Begehrens an gerechnet innert einer Frist von drei Monaten abzuhalten.
6.4 Die Einberufung einer DV erfolgt durch den Ausschuss. Die Einladung muss spätestens vierzehn Tage vor dem festgelegten Termin versandt werden und nebst den Traktanden die nötigen Unterlagen enthalten. Jede statutengemäss einberufene DV ist beschlussfähig, sofern mindestens die Hälfte der Stimmen aller Mitgliedvereine vertreten sind. Der Vorsitzende, in dessen Verhinderungsfall der Stellvertreter, leitet die Versammlung, welche sowohl in deutscher als auch in französischer Sprache zu führen ist. Der Sekretär führt das Protokoll, welches die Beschlüsse, sowie die dazugehörenden Begründungen zu enthalten hat. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid. 5
6.5 Anträge der Mitgliedvereine zuhanden der Delegiertenversammlung sind dem Vorsitzenden der WIG mit einer Begründung fristgerecht einzureichen. Eingabefristen: - Frühlings - DV: 1. März des laufenden Jahres - Herbst - DV : 1. September des laufenden Jahres Die Anträge sind alsdann zu traktandieren und an der nächsten DV zu behandeln.
6.6 Der DV stehen folgende Geschäfte zur Behandlung zu: a)Genehmigung des Protokolls der letzten DV b)Genehmigung des allen Kollektivmitgliedern zugesandten Jahresberichts des Vorsitzenden, c)Abnahme der Jahresrechnung auf Antrag der Revisoren und Décharge-Erteilung an den Ausschuss, d)Genehmigung des Voranschlages für das laufende Jahr, e)Festsetzen des Jahresbeitrages für das laufende Jahr f) Festsetzen der Ausgabenkompetenz des Ausschusses, g) Wahlen: 1.Ausschuss, gemäss 6.2b aus den Reihen der Delegierten der Mitgliedvereine 2. Revisionssektion, bestehend aus zwei Rechnungsrevisoren und einem Ersatzrevisor h) Genehmigung und Änderung der Statuten, i) Genehmigung von Sachgeschäften, welche die Kompetenz des Ausschusses überschreiten, j) Beschlussfassung über Anträge des Ausschusses, k) Beschlussfassung über Anträge der angeschlossenen Mitgliedvereine, l) Anregungen und Wünsche an den Ausschuss, m) Beschlussfassung der Versetzung der WIG von einem Aktiv- in einen Passivzustand und umgekehrt, n) Beschlussfassung über die Auflösung der WIG.
6.7 Die DV wählt für die Amtsdauer von einem Jahr ihren Vorsitzenden, dessen Stellvertreter den Sekretär den Kassier und mindestens einen Beisitzer. Diese sind wiederwählbar. Die Amtsdauer wird bei einer Versetzung in den Passivzustand automatisch bis zur erneuten Statusänderung verlängert. Die rechtsverbindliche Unterschrift führt der Vorsitzende zusammen mit dem Sekretär. Im Geschäftsbereich der Kasse führt der Vorsitzende mit dem Kassier die rechtsverbindliche Unterschrift.
6.8 Der Auschuss ist der DV gegenüber für eine sorgfältige Vereinsführung und Vermögensverwaltung verantwortlich. Dem Ausschuss obliegen insbesondere: a) die Vertretung der WIG nach aussen, b) die Vorbereitung der Geschäfte der DV und das Stellen von Anträgen an die DV 6 c) die Ausführung der Beschlüsse der DV d) die organisatorischen Massnahmen zur Verwirklichung der Ziele der WIG, e) die Wahl und der Einsatz von Kommissionen für besondere Aufgaben. Diese sind vom Ausschuss schriftlich festzulegen. 6.9 Die Einberufung der Ausschuss - Sitzungen erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden, so oft es die Geschäfte verlangen, mindestens aber einmal jährlich. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Ausschuss Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfachem Stimmenmehr bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Stichentscheid.
6.10 An den Präsidentenkonferenzen nehmen die Präsidenten der Mitgliedvereine sowie der Ausschuss teil. Die Präsidentenkonferenz wird vom Ausschuss oder mindestens drei Präsidenten einberufen und hat informativen und konsultativen Charakter. Sie kann Anträge und Empfehlungen zuhanden der DV formulieren. Die Einladung mit Traktandenliste muss spätestens 14 Tage vor der geplanten Konferenz versandt werden. Die Präsidentenkonferenz bildet im passiven Zustand der WIG das einzige "aktive" Organ der WIG und wird im Passivzustand einmal jährlich vom Vorsitzenden einberufen. Die Präsidentenkonferenz kann mit einfachem Mehrheitsbeschluss die WIG aus dem passiven in den aktiven Zustand zurückversetzen.
6.11 Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
6.12 Die Jahresrechnung hat über das Vermögen, die Gewinn - und Verlustrechnung, sowie über die Bilanz Aufschluss zu geben.
6.13 Die Prüfung der Kasse der WIG obliegt der Revisionssektion. Im Normalfall sind dies die zwei Rechnungsrevisoren, im Verhinderungsfall kann ein Rechnungsrevisor durch den Ersatzrevisor ersetzt werden. Sie haben alljährlich die Kasse nach Abschluss des Geschäftsjahres zu prüfen und einen Bericht zuhanden der nächsten DV abzugeben. Die DV wählt jedes Jahr einen neuen Ersatzrevisor welcher im nächsten Jahr zum 2. Revisor und im darauf folgenden Jahr zum 1. Revisor wird. Ein Jahr später scheidet er wieder aus. Eine erneute Wiederwahl als Ersatzrevisor ist möglich.
6.14 Die finanziellen Mittel der WIG bestehen aus: a)den jährlichen Mitgliederbeiträgen, b)den Spenden und sonstigen Zuwendungen. c)den Einkünften aus dem Vermögen der WIG. Die Kasse bezahlt alle Auslagen der WIG (Büromaterial. Porti,Telephonspesen. 7 Fahrspesen des "WIG - Beobachters" an die SKG - DV. sofern er nicht auch noch Delegierter seines Mitgliedvereins ist). Die WIG hat soweit es die Rechnung erlaubt die Mitgliedvereine für konkrete § Aufgaben gleichmässig finanziell zu unterstützen.
6.15 Im übrigen gelangen die jeweils gültigen Statuten der SKG. sowie das ZGB. Art. 60 - 79. zur Anwendung.

7 STATUTENREVISION

Änderungen der Statuten bedürfen eines Beschlusses der DV. der mindestens von zwei Dritteln der anwesenden Delegierten angenommen werden muss. Änderungsanträge sind im Sinne von 6.5 einzureichen.

8 AKTlV- UND PASSIVZUSTAND

In Zeiten. in denen von der WIG während längerer Zeit keine Aktivitäten erwartet werden. kann diese vom aktiven in den passiven Zustand versetzt werden. Die DV beschliesst auf vorgängigen Antrag hin, die WIG vom aktiven in den passiven Zustand zu versetzen. Damit müssen mindestens zwei Drittel der anwesenden Delegierten einverstanden sein. Während der passiven Phase gibt es in der Regel keine DV. Nach einer allfälligen Rücktrittserklärung eines durch die DV gewählten und durch diese neu zu wählenden Amtsinhabers wird zwingend eine DV auf den nächstmöglichen Termin gemäss Art. 6.3 einberufen. Auch der Ausschuss ruht. Die finanziellen Pflichten (Jahresbeiträge) der Mitgliedvereine werden ausgesetzt.

9 AUFLÖSUNG DER WIG

Die Auflösung der WIG kann nur durch eine ausserordentliche Delegiertenversammlung (8.3), die allein zu diesem Zweck einberufen worden ist, beschlossen werden. Der Auflösungsbeschluss muss vier Fünftel der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten auf sich vereinigen. Ein allenfalls vorhandenes Vermögen geht an die SKG über, welche es während fünf Jahren verwaltet und für die Gründung eines analogen Vereins zur Verfügung hält. Nach Ablauf dieser Frist fällt das Vermögen der Albert - Heim - Stiftung in Bern zu.

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Wesensrichter

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Wesensrichter SKG
mit Rassespezialisierung:
Isabel Bänziger-Weidmann

Name Bänziger-Weidmann Isabel
Adresse Falkensteinstrasse 100
Ort 9000 St. Gallen
Telefon 071 244 78 77
Mobiltelefon  
mail isabel.baenziger@swiss
online.ch

Wesensrichter SKG
mit Rassespezialisierung:
Hansueli Beer

Name Hansueli Beer
Adresse Hofmatt 4a
Ort 5646 Aptwil
Telefon 041 787 01 67
Mobiltelefon  
mail h.beer@meiko.ch

Wesensrichter SKG
mit Rassespezialisierung:
Renée Devaux

Name Devaux Renée
Adresse Im Hängi 50
Ort 3294 Büren a. d. Aare
Telefon 032 351 36 83
Mobiltelefon  
mail deerhunters@sunrise.ch

Wesensrichter SKG
mit Rassespezialisierung:
Barbara Elsener-Herrmann

Name Elsener-Herrmann Barbara
Adresse Sternenweg 4, Postfach 2230
Ort 6342 Baar
Telefon 041 720 15 15 G
Mobiltelefon  
mail elsener@fibutime.ch

Wesensrichter SKG
mit Rassespezialisierung:
Silke Hopf Wirth

Name Hopf Wirth Silke
Adresse Steinbruchweg 6
Ort 8404 Winterthur
Telefon 052 212 49 54
Mobiltelefon  
mail silke@hopfwirth.ch

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Anmeldung ZZP

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Die Anmeldung zur Zuchttauglichkeitsprüfung erfolgt bei dem Zuchtwart ihres Rasseclubs!

Läufige Hündinnen werden am Schluss der ZP geprüft.
Les chiennes en chaleur seront jugées en dernier, à la fin du test d'aptitude.

Die WIG übernimmt keine Haftung bei Schäden durch Diebstahl, Entlaufen, Verletzungen oder Tod, usw. Der Teilnehmer haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden.
La WIG ne peut être tenu responsable en cas de dégâts causés par, vol, échappée, blessures ou décès etc. Le participant répond de tous les dégâts directs ou indirects causés par son chien.

Bei zu geringer Meldezahl wird die ZP nicht durchgeführt.
Si le nombre minimum de la ZP n'est pas effectuée.

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Bilder

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ZZP in Lotzwil, vom
05. November 2011

Bershebas Zef

Plushcourt Bargain

Samshit

Velvet feet of Goldenblue

Xamena kel Dahoussahaq

ZZP in Lotzwil, vom
29. Oktober 2011

Eclair des Princes de Kazan

ZZP in Rifferswil,
vom 03. April 2011

Are But not's Gold'n Glitter

Bersheba's Yazan

Falih Sharaf-al-Bait

Royal Razluka Sokolow

Sobers Olliver

X'Akori kel Dahoussahaq

Yasir kel Dahoussahaq

ZamZam kel Dahoussahaq

Video ZZP in Rifferswil,
vom 03. April 2010

ZZP in Rifferswil,
vom 21. März 2010

Zuchtzulassungsprüfung in Rifferswil vom 21. März 2010

Bilder von Corinne Trümpler

ZZP in Rifferswil,
vom 31. Oktober 2009

Zuchtzulassungsprüfung in Rifferswil vom 31. Oktober 2009

Bilder von Silke Hopf Wirth

ZZP in Rifferswil,
vom 04. April 2009

Es sind keine Bilder vorhanden

ZZP in Rifferswil,
vom 22. März 2009

Zuchtzulassungsprüfung in Rifferswil vom 22. März 2009

Bilder von Corinne Trümpler

ZZP in Zofingen,
vom 15. November 2008

Zuchtzulassungsprüfung in Rifferswil vom 15. November 2009

Bilder von Corinne Trümpler

ZZP in Rifferswil, vom
08. November 2008

Zuchtzulassungsprüfung in Rifferswil vom 08. November 2008

Bilder von Corinne Trümpler

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Rasseclubs
bei der WIG

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Schweizerischer Afghanen Klub
Schweizerischer
Afghanen Klub

Der Afghane:

Bei freundlicher Behandlung ist der Afghane ein Hund mit einer grossen Gabe die menschliche Seele zu erreichen und zu rühren. Einen Afghanen zu misshandeln, heisst seine Seele zu töten und er wird eher sterben als einer harten Hand zu gehorchen. Des Afghanen Intelligenz liegt jenseits des Verstands dessen, der ihn nie wirklich gekannt hat. Der Afghane ist und wird immer der König unter den Hunden sein.
Autor unbekannt

Der Afghane

Schweizerischer
Afghanen Klub

Club Azawakh Swiss
Club Azawakh Swiss

Wesensprofil des Azawakh

       Der Azawakh                         

„Wer den Azawakh verstehen will, muss seine Lebensweise in Afrika bedenken. Unter den archaischen, lebensfeindlichen Bedingungen der Halbwüste waren Wachsamkeit und instinktives Misstrauen unter Umständen lebenserhaltend.“ (I. & E. Schritt, 1991)

Gutartig in friedlichen Situationen, alltagstauglich, lebhaft und aufmerksam aber vorsichtig, gelehrig, sozialverträglich, bleibt gegenüber ihm unbekannten Personen zurückhaltend, bekannten Personen gegenüber jedoch sanft und zutraulich.

Club Azawakh
Swiss

Schweizer Barsoi Club
Schweizer
Barsoi Club

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD

Der Barsoi

Großer, aristokratisch aussehender Hund mit trockenem und gleichzeitig robustem Körperbau; leicht länglich gebaut; Hündinnen meist etwas länger als Rüden. Starker, aber nicht massiger Knochenbau. Die Knochen sind ziemlich flach. Trockene, gut entwickelte Muskulatur, besonders auf den Oberschenkeln, jedoch nicht hervortretend. Die Harmonie der Formen und der Bewegung sind von überragender Bedeutung.

Schweizer
Barsoi Club

Deerhound Club der Schweiz
Deerhound Club
der Schweiz

SCHOTTISCHER HIRSCHHUND

(Deerhound)

 

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Ähnelt einem rauhhaarigen Greyhound von grösseren Ausmassen und stärkerem Knochenbau.

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Der Körperbau ruft den Eindruck einer einzigartigen Kombination von Schnelligkeit, Kraft und Ausdauer hervor, die erforderlich sind, um einen Hirsch niederzureissen; dennoch ist seine allgemeine Haltung von edler Würde geprägt. Sanft und freundlich. Gehorsam und leicht zu erziehen, da er bestrebt ist, zu gefallen. Fügsam und ausgeglichen, niemals miss- trauisch, aggressiv oder scheu. Zeigt sich mit ruhiger Würde.

Deerhound Club
der Schweiz

Schweizerischer Klub Mediterraner Windhunde
Schweizerischer Klub
Mediterraner Windhunde

Cirneco dell'Etna
Sizilianischer Windhund / Aetnahund / Sizilianische Bracke

Die Ähnlichkeit mit dem Pharaonenhund (Kelb tal-Fenek) von den benachbarten Maltesischen Inseln ist unübersehbar. Münzen und Gravuren aus der römischen Epoche belegen, dass Hunde dieses Typs bereits vor Christi Geburt auf Sizilien vorkamen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts begann Baroness Agata Paterno Castello dei Duchi Carcaci, eine sizilianische Adlige, mit der systematischen Dokumentation des vorhandenen Bestandes, der sich ausschließlich in der Hand von Bauern und Jägern befand. 1939 wurde auf Basis dieser Arbeit der Rassestandard erstellt

Schweizerischer
Klub Mediterraner
Windhunde

Podengo Portugues Club Schweiz
Podengo Portugues
Club Schweiz

Wesen

Der Podengo

Mutig und furchtlos, aber - und vor allem - einfühlsam, begeisterungsfähig und aufgeschlossen präsentiert sich diese Rasse. Podengos haben ganze feine Antennen und sind sehr intelligent. Sie sind nichts für bequeme Menschen, denn sie fordern täglich ausreichende Beschäftigung und lieben Aufgaben. Der kleine- und der mittlere Podengo sind schnelle Flitzer die gerne herumtoben, sie sind immer mitten drin und immer dabei.

Der Pequeno ist trotzt seiner Kleinheit kein Schoss- und Streichelhund, sondern ein temperamentvoller Hund der gerne Mittelpunkt ist. Gegenüber fremden Menschen ist er eher misstrauisch. Im Haus ist er kein nervöser Hund, beobachtet gerne von einer gewissen Höhe aus alles, was um in herum läuft. Er ist ein guter Wachhund, sehr aufmerksam. Er ist kein sturer Hund und trotzt er ein Jäger ist, gut abrufbar, da er nicht mit der Nase eine Fährte sucht.

Podengo Portugues
Club Schweiz

Schweizer Greyhound-, Magyar Agar- und Galgo Club
Schweizer Greyhound-,
Magyar Agar-
und Galgo Club

Der
Greyhound

Die Geschichte des Greyhounds ist uralt. Er ist das VOLLBLUT unter den Hunden und für viele DER Windhund schlechthin. Als grosser Repräsentant der gesamten Windhundfamilie wird er mit Recht als der schnellste Hund der Welt bezeichnet. Mit seinem scharfen Auge hetzt er das Niederwild, was natürlich heute in Europa verboten ist.

Der Greyhound ist ein eleganter und charakterlich unkomplizierter Begleiter.

Er ist anschmiegsam und fühlt sich wohl in menschlicher Gesellschaft und mitten im Familienleben. Auch auf Grund seines kurzen, pflegeleichten Fells ist er ein angenehm zu haltender Hausgenosse. Der Greyhound ist wie alle Windhundrassen ein sehr sauberer Hund, der keinen Geruch im Hause verbreitet. Er ist auch in einer Etagenwohnung zu halten, da er durch sein ruhiges Wesen die Nachbarschaft nicht stört. Voraussetzung ist die genügend tägliche Bewegung, die aber auch für den jeweiligen Besitzer nur von Vorteil sein kann. Seine Schnelligkeit und seine Hetzleidenschaft sind natürlich bei der Haltung zu berücksichtigen, darüber werden Sie jedoch bei unseren Züchtern informiert.

Der
Magyar Agár

Der Magyar Agar ist ein substanzvoller, robuster Hund von kräftigem Körperbau und starken Knochen. Seine Muskulatur ist trocken entwickelt und tritt deutlich hervor. Das Fell ist kurz und dicht, etwas derber als das der übrigen Kurzhaar-Windhundrassen. Er ist abgehärtet und verträgt unbeschadet extreme Witterungsschwankungen. Das Wesen des Magyar Agar ist freundlich. Er zählt zu den wachsamen Windhundrassen und ist jederzeit bereit sein Heim gegen Fremde zu beschützen.

Der
Galgo Español

Galgo Español ist der Name des traditionellen Windhundes Spaniens. Die antike Bezeichnung „canis gallicus“ - keltischer Hund - ist zu Galgo zusammengezogen worden, so dass die Spanier heute jeden Windhund als Galgo bezeichnen und von Galgo Español reden, um den spezifisch spanischen Windhund in Abgrenzung zum englischen (Greyhound) oder auch afrikanischen (Sloughi oder Azawakh) zu bezeichnen.
Hiermit ist auch schon etwas über den Ursprung der Rasse gesagt: Wie der Greyhound und der Deerhound soll er von den keltischen Stämmen im Zuge der Völkerwanderung noch vor der Zeitenwende in die entsprechenden Landstriche mitgebracht worden sein. Wie er damals ausgesehen hat, lässt sich allerdings nur schwer rekonstruieren, hat man doch nur einige lateinische Texte, die von den keltischen Hunden reden.

Schweizer
Greyhound-,
Magyar Agar-
und Galgo Club

Schweizer Club orientalischer Windhunde
Schweizer Club
orientalischer Windhunde

SALUKI

Der Saluki

Der Saluki kurzhaar

Der arabisch-persische Hetzhund, der Saluki, ist ein eleganter Windhund, voll Charme, Würde und Adel. Trotzdem verfügt er über viel Kraft und Ausdauer und ist ein temperamentvoller Begleiter. Mit ganz besonderer Anhänglichkeit und Treue ist er dem Menschen zugetan, der ihm liebevolles Verständnis entgegenbringt. Das ist der Schlüssel zu seinem feinfühligen Wesen.

SLOUGHI

Der Sloughi

Die Heimat des Sloughi sind Arabien und Nordafrika. 

Der Araber nennt Ihn "El Hor? was der Noble bedeutet.

In Ägypten wurden  zahlreiche Mumien von Sloughis gefunden, ein Beweis, dass diese edlen Tiere in sehr hohem Ansehen standen. Der Sloughi ist im Glauben des Arabers <rein>. Mit grosser Sorgfalt wurde auf die Reinhaltung der Rasse geachtet, Welpen wurden mit viel Liebe im Kreise der Familie aufgezogen. 

In seiner Heimat wurde der Sloughi vor allem für die Jagd auf Hasen, Antilopen und Gazellen gehalten. Sie waren die Ernährer der Familie. Für die Jagd wurde der Sloughi von seinem Meister zu Pferd vorne auf den Sattel genommen. Waren Pferd und Gazelle ermüdet, kam der Sloughi zum Einsatz! In vollem Galopp lässt der Araber den Sloughi vom Sattel springen, mit langen Sätzen jagt er der Gazelle nach, bis sie von ihm gestellt und zu Fall gebracht wird.

Schweizer Club
orientalischer
Windhunde

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der Schweiz

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