
| Ort | |
| Adresse | |
| Zeit | |
| Thema |
Der Anmeldeschluss für die Zuchtzulassungsprüfung ZZP ist ein Monat vor dem Durchführungsdatum. |
mit angekündigterTeilnahme der Salukis und Sloughis (SCOW)
*Bei den Richtern: Änderungen vorbehalten.
Die Anmeldung
erfolgt über Ihren Rasseclub!
Der Anmeldeschluss für die Zuchtzulassungsprüfung ZZP ist ein Monat vor dem Durchführungsdatum. |
*Bei den Richtern: Änderungen vorbehalten.
Die Anmeldung
erfolgt über Ihren Rasseclub!
Der Anmeldeschluss für die Zuchtzulassungsprüfung ZZP ist ein Monat vor dem Durchführungsdatum. |
*ZZP in Versoix nur bei genügend Anmeldungen (min. 10 Hunde)
*Bei den Richtern: Änderungen vorbehalten.
Die Anmeldung
erfolgt über Ihren Rasseclub!
Der Anmeldeschluss für die Zuchtzulassungsprüfung ZZP ist ein Monat vor dem Durchführungsdatum. |
mit angekündigter Teilnahme der Salukis und Sloughis (SCOW)
*Bei den Richtern: Änderungen vorbehalten.
Die Anmeldung
erfolgt über Ihren Rasseclub!
Der Anmeldeschluss für die Zuchtzulassungsprüfung ZZP ist ein Monat vor dem Durchführungsdatum. |
Die zur Zucht zugelassenen Hunde entnehmen sie bitte, aus den publizierten Webseiten der jeweiligen Rasseclubs.
Die zur Zucht zugelassenen Hunde entnehmen sie bitte, aus den publizierten Webseiten der jeweiligen Rasseclubs.
| Name | Hansueli Beer |
|---|---|
| Adresse | Hofmatt 4a |
| Ort | 5646 Aptwil |
| Telefon | 041 787 01 67 |
| Mobiltelefon | |
| h.beer@meiko.ch | |
| Name | Esther Bühler |
|---|---|
| Adresse | Widenospen 4 |
| Ort | 9313 Ottenbach |
| Telefon | 044 761 28 50 |
| Mobiltelefon | |
| bue_mail@bluewin.ch | |
| Name | Yolanda Lombardo |
|---|---|
| Adresse | Bühlstrasse 3 |
| Ort | 4622 Egerkingen |
| Telefon | +41(062)398 31 54 |
| Mobiltelefon | |
| mylombardo@tele2.ch | |
| Name | Gerry Girard |
|---|---|
| Adresse | Mühlrütistrasse 1 |
| Ort | 8556 Illhart |
| Telefon | 052 763 40 73 |
| Mobiltelefon | 079 693 21 26 |
| ofautumnlove@gmail.com | |
| Name | Monika Kessler |
|---|---|
| Adresse | Wiesendangerstr. 51 |
| Ort | 8404 Stadel (Winterthur) |
| Telefon | +41(052)763 12 79 |
| Mobiltelefon | +41(079)693 32 67 |
| monikakessler@bluewin.ch | |
| Name | Silke Hopf Wirth |
|---|---|
| Adresse | Steinbruchweg 6 |
| Ort | 8404 Winterthur |
| Telefon | 052 212 49 54 |
| Mobiltelefon | |
| silke@hopfwirth.ch | |
| Name | Marliese Müller |
|---|---|
| Adresse | Alte Hauptstrasse 3 |
| Ort | 5084 Rheinsulzn |
| Telefon | +41(062)878 14 33 |
| Mobiltelefon | |
| muemar@bluewin.ch | |
| Name | Max Wagner |
|---|---|
| Adresse | Wasserwerkstrasse 94 |
| Ort | 8037 Zürich |
| Telefon | +41(071)377 15 37 |
| Mobiltelefon | 077 438 51 36 |
| narimax.wagner@bluewin.ch | |
| Name | Béatrice Steiner |
|---|---|
| Adresse | |
| Ort | |
| Telefon | |
| Mobiltelefon | |
| Name | Hugo Keller |
|---|---|
| Adresse | |
| Ort | |
| Telefon | |
| Mobiltelefon | |

| Präsident/in | Iren Rohner |
|---|---|
| Adresse | |
| Ort | |
| Telefon | 041 835 17 19 |
| Mobiltelefon | |
| info@afghanen-klub-schweiz.ch |

| Präsident/in | Monika Kessler |
|---|---|
| Adresse | Wiesendangerstr. 51 |
| Ort | 8404 Stadel (Winterthur) |
| Telefon | +41(052)763 12 79 |
| Mobiltelefon | +41(079)693 32 67 |
| monikakessler@bluewin.ch |

| Präsident/in | Beatrix Märki Casanova |
|---|---|
| Adresse | |
| Ort | |
| Telefon | 026 655 15 85 |
| Mobiltelefon | |

| Präsident/in | Esther Bühler |
|---|---|
| Adresse | |
| Ort | |
| Telefon | 044 761 28 50 |
| Mobiltelefon | |
| bue_mail@bluewin.ch |

| Präsident/in | Marliese Müller |
|---|---|
| Adresse | |
| Ort | |
| Telefon | 062 876 11 94 |
| Mobiltelefon | |
| bsteiner@elrotec.com |

| Präsident/in | Helena Thum |
|---|---|
| Adresse | |
| Ort | |
| Telefon | 041 484 26 36 |
| Mobiltelefon | |
| dorr-e-dorran@bluewin.ch |

| Präsident/in | Marliese Müller |
|---|---|
| Adresse | |
| Ort | |
| Telefon | 062 878 14 33 |
| Mobiltelefon | |
| muemar@bluewin.ch |

| Präsident/in | Helena Thum |
|---|---|
| Adresse | |
| Ort | |
| Telefon | 041 484 26 36 |
| Mobiltelefon | |
| dorr-e-dorran@bluewin.ch |

| Präsident/in | Barbara Elsener-Herrmann |
|---|---|
| Adresse | |
| Ort | |
| Telefon | 041 720 15 15 G |
| Mobiltelefon | |
| elsener@fibutime.ch |
1. STATUTEN DER WINDHUND -INTERESSENGEMEINSCHAFT DER SCHWEIZ 1 NAME UND SITZ
1.1 Die "Windhund -Interessengemeinschaft der Schweiz" (WIG) ist eine Vereinigung
der Windhunde - Rasse- und Lokalsektionen der Schweiz im Sinne von Art. 12 der
Statuten der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG).
1.2 Unter der Bezeichnung "Windhund -Interessengemeinschaft der Schweiz" (WIG)
besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
1.3 Der Sitz der WIG befindet sich am Wohnort ihres jeweiligen Vorsitzenden der
Delegiertenversammlung.
2 ZIEL UND ZWECK
Die WIG hat sich folgendes zum Ziel gesetzt:
2.1 Die Koordination und kooperative Zusammenarbeit unter den
Windhundlokalsektionen und den Rasseclubs für Windhunde und verwandte
Rassen der SKG.
2.2 die Koordination und Zusammenarbeit mit Windhund - Rennvereinen
der SKG und deren Dachorganisation,
2.3 die Förderung der Windhundrassen, sowie deren Pflege und Fürsorge,
2.4 die allgemeine Information hinsichtlich Zucht Haltung, Gesundheit u,a.m,
2.5 die Öffentlichkeitsarbeit, die Organisation gemeinsamer Veranstaltungen,
Tagungen für Richter, Züchter und weitere Interessierte, sofern die
Mitgliedvereine es wünschen,
2.6 die Vertretung der Schweiz in den Internationalen Windhund - Organisationen und
Rasse - Vereinen, soweit es notwendig erscheint.
3 MITGLIEDSCHAFT
3.1 Die WIG setzt sich aus den Windhund - Rasseclubs der SKG, sowie den
Windhund - Lokalsektionen der SKG zusammen.
3.2 Die WIG besteht lediglich aus Kollektivmitgliedern im Sinne der unter 3.1
erwähnten Organisationen.
3.3 In der WIG werden alle anerkannten Windhund - Rasseclubs, sowie Windhund-
Lokalsektionen der SKG aufgenommen, sofern ihr Beitritt auf eigenem
GV-Beschluss beruht.
Die Beitrittserklärung ist mit dem entsprechenden GV - Beschluss, sowie
einer Mitgliederliste der Delegiertenversammlung der WIG zuzustellen,
unter Angabe der Delegierten der WIG.
3.4 Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf Ende
jedes Geschäftsjahres, unter Einhaltung der finanziellen Verpflichtungen, möglich.
3.5 Mitgliedvereine, welche die finanziellen Verpflichtungen der WIG gegenüber nicht
termingemäss erfüllen, den statuarischen Erfordernissen nicht nachkommen oder
das gute Einvernehmen innerhalb der WIG stören und deren Ansehen schädigen,
können aus der WIG gestrichen werden.
3
Es ist hiefür ein Beschluss der DV, auf Antrag von mindestens drei der
angeschlossenen Mitgliedvereine notwendig. Ein Ausschluss bedarf der Mehrheit
Der Ausschuss teilt der betroffenen Organisation den Beschluss, unter Angabe der
Gründe, mit eingeschriebenem Brief mit,
Der Beschluss der DV ist endgültig,
4 RECHTE und PFLICHTEN
4.1 Jedes Kollektivmitglied sowie dessen Einzelmitglieder haben das Recht an den
.;
unter 2.5 erwähnten Anlässen teilzunehmen.
4.2 Die Kollektivmitglieder sind verpflichtet sich für die Ziele der WIG (Punkt 2.1 - 2.6)
einzusetzen und den Ausschuss in seiner Tätigkeit zu unterstützen.
4.3 Der Jahresbeitrag der Kollektivmitglieder der WIG wird alljährlich an der ersten
Delegiertenversammlung des Jahres festgelegt.
Berechnungsgrundlage bildet hiefür die Mitgliederzahl des Mitgliedvereins am 31.
Oktober des Vorjahres.
Der Jahresbeitrag des Mitgliedvereins ist bis spätestens 30. November auf das
Postcheckkonto der WIG einzubezahlen.
Die angeschlossenen Organisationen müssen der WIG jährlich die Mitgliederzahlen
unter Beilage eines vollständigen Mitgliederverzeichnisses per 31. Oktober zustellen.
5 HAFTBARKEIT
Für die Verbindlichkeiten der WIG haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder des Ausschusses oder der Kollektivmitglieder ist ausgeschlossen. Gemäss Art. 19 der SKG - Statuten haftet die SKG nicht für die Verbindlichkeiten der WIG. Die WIG haftet ihrerseits auch nicht für die Verbindlichkeiten der SKG.
6 ORGANISATlON
6.1 Die Kompetenzen der WIG sind folgende:
Die DV kann gemäss dem Ziel der Vereinigung verhandeln und Beschlüsse
fassen, wobei sie ihre Kompetenzen an den Ausschuss delegieren kann, soweit
es sich nicht um Grundsatzentscheide handelt.
Die DV schlägt die Delegierten in die internationalen Windhundorganisationen vor
soweit notwendig und möglich. Diese müssen alsdann vom ZV der SKG bestätigt
werden.
Alle internen Belange der Mitgliedervereine fallen nicht in die Kompetenz der
WIG, die lediglich Empfehlungen abgeben und ihre Unterstützung erklären kann.
4
6.2 Die Organe der WIG sind:
a) die Delegiertenversammlung der WIG (DV)
b) der Ausschuss, bestehend aus:
1. dem Vorsitzenden (dieser muss Schweizer Bürger oder Ausländer mit
Niederlassungsbewilligung, auf jeden Fall mit Wohnsitz in der Schweiz sein)
2. dem Stellvertreter
3. dem Sekretär
4. dem Kassier
5. mindestens einem Beisitzer
c)die Präsidentenkonferenz
d)die Kommissionen für besondere Aufgaben
e)die Revisionssektion
6.3 Die ordentliche Delegiertenversammlung (DV) ist das oberste Organ der WIG. Die
Mitgliedvereine sind an der DV durch 2 Delegierte pro Mitgliedverein vertreten. Die
Wahl der Delegierten ist Sache der Mitgliedvereine. Ausser den Delegierten haben
auch andere Mitglieder der angeschlossenen Vereine Zutritt diese haben aber kein
Stimmrecht.
Die Mitglieder des Ausschusses amten weiterhin als Delegierte ihres Vereins und sind
entsprechend stimmberechtigt wobei jeder angeschlossene Verein Anrecht auf
höchstens zwei Stimmen hat.
Die DV kann alljährlich zweimal abgehalten werden, und zwar je einmal vor Ende Mai
und einmal vor Ende November: die DV ist jedoch alljährlich mindestens einmal vor
Ende November abzuhalten.
Ausserordentliche Delegiertenversammlungen (aoDV) sind einzuberufen, wenn es der
Ausschuss beschliesst oder wenn ein schriftliches Begehren von mindestens 3
Mitgliedvereinen. unter Angabe der Gründe. gestellt wird. Sie sind vom Beschluss des
Ausschusses, resp. vom Eingang des Begehrens an gerechnet innert einer Frist von
drei Monaten abzuhalten.
6.4 Die Einberufung einer DV erfolgt durch den Ausschuss. Die Einladung muss
spätestens vierzehn Tage vor dem festgelegten Termin versandt werden und nebst
den Traktanden die nötigen Unterlagen enthalten.
Jede statutengemäss einberufene DV ist beschlussfähig, sofern mindestens die Hälfte
der Stimmen aller Mitgliedvereine vertreten sind. Der Vorsitzende, in dessen
Verhinderungsfall der Stellvertreter, leitet die Versammlung, welche sowohl in
deutscher als auch in französischer Sprache zu führen ist.
Der Sekretär führt das Protokoll, welches die Beschlüsse, sowie die dazugehörenden
Begründungen zu enthalten hat.
Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid.
5
6.5 Anträge der Mitgliedvereine zuhanden der Delegiertenversammlung sind dem Vorsitzenden
der WIG mit einer Begründung fristgerecht einzureichen. Eingabefristen:
- Frühlings - DV: 1. März des laufenden Jahres
- Herbst - DV : 1. September des laufenden Jahres
Die Anträge sind alsdann zu traktandieren und an der nächsten DV zu behandeln.
6.6 Der DV stehen folgende Geschäfte zur Behandlung zu:
a)Genehmigung des Protokolls der letzten DV
b)Genehmigung des allen Kollektivmitgliedern zugesandten Jahresberichts des
Vorsitzenden,
c)Abnahme der Jahresrechnung auf Antrag der Revisoren und Décharge-Erteilung
an den Ausschuss,
d)Genehmigung des Voranschlages für das laufende Jahr,
e)Festsetzen des Jahresbeitrages für das laufende Jahr
f) Festsetzen der Ausgabenkompetenz des Ausschusses,
g) Wahlen: 1.Ausschuss, gemäss 6.2b aus den Reihen der Delegierten der
Mitgliedvereine
2. Revisionssektion, bestehend aus zwei Rechnungsrevisoren
und einem Ersatzrevisor
h) Genehmigung und Änderung der Statuten,
i) Genehmigung von Sachgeschäften, welche die Kompetenz des Ausschusses
überschreiten,
j) Beschlussfassung über Anträge des Ausschusses,
k) Beschlussfassung über Anträge der angeschlossenen Mitgliedvereine,
l) Anregungen und Wünsche an den Ausschuss,
m) Beschlussfassung der Versetzung der WIG von einem Aktiv- in einen
Passivzustand und umgekehrt,
n) Beschlussfassung über die Auflösung der WIG.
6.7 Die DV wählt für die Amtsdauer von einem Jahr ihren Vorsitzenden, dessen
Stellvertreter den Sekretär den Kassier und mindestens einen Beisitzer. Diese sind
wiederwählbar.
Die Amtsdauer wird bei einer Versetzung in den Passivzustand automatisch bis zur
erneuten Statusänderung verlängert.
Die rechtsverbindliche Unterschrift führt der Vorsitzende zusammen mit dem Sekretär.
Im Geschäftsbereich der Kasse führt der Vorsitzende mit dem Kassier die
rechtsverbindliche Unterschrift.
6.8 Der Auschuss ist der DV gegenüber für eine sorgfältige Vereinsführung und
Vermögensverwaltung verantwortlich.
Dem Ausschuss obliegen insbesondere:
a) die Vertretung der WIG nach aussen,
b) die Vorbereitung der Geschäfte der DV und das Stellen von Anträgen an die
DV
6
c) die Ausführung der Beschlüsse der DV
d) die organisatorischen Massnahmen zur Verwirklichung der Ziele der
WIG,
e) die Wahl und der Einsatz von Kommissionen für besondere Aufgaben. Diese
sind vom Ausschuss schriftlich festzulegen.
6.9 Die Einberufung der Ausschuss - Sitzungen erfolgt schriftlich durch den
Vorsitzenden, so oft es die Geschäfte verlangen, mindestens aber einmal
jährlich.
Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Ausschuss
Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfachem Stimmenmehr
bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Stichentscheid.
6.10 An den Präsidentenkonferenzen nehmen die Präsidenten der Mitgliedvereine sowie
der Ausschuss teil. Die Präsidentenkonferenz wird vom Ausschuss oder
mindestens drei Präsidenten einberufen und hat informativen und konsultativen
Charakter. Sie kann Anträge und Empfehlungen zuhanden der DV formulieren. Die
Einladung mit Traktandenliste muss spätestens 14 Tage vor der geplanten Konferenz
versandt werden.
Die Präsidentenkonferenz bildet im passiven Zustand der WIG das einzige
"aktive" Organ der WIG und wird im Passivzustand einmal jährlich vom Vorsitzenden
einberufen.
Die Präsidentenkonferenz kann mit einfachem Mehrheitsbeschluss die WIG aus
dem passiven in den aktiven Zustand zurückversetzen.
6.11 Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
6.12 Die Jahresrechnung hat über das Vermögen, die Gewinn - und Verlustrechnung,
sowie über die Bilanz Aufschluss zu geben.
6.13 Die Prüfung der Kasse der WIG obliegt der Revisionssektion. Im Normalfall sind
dies die zwei Rechnungsrevisoren, im Verhinderungsfall kann ein Rechnungsrevisor
durch den Ersatzrevisor ersetzt werden. Sie haben alljährlich die Kasse nach
Abschluss des Geschäftsjahres zu prüfen und einen Bericht zuhanden der nächsten
DV abzugeben.
Die DV wählt jedes Jahr einen neuen Ersatzrevisor welcher im nächsten Jahr zum
2. Revisor und im darauf folgenden Jahr zum 1. Revisor wird. Ein Jahr später
scheidet er wieder aus. Eine erneute Wiederwahl als Ersatzrevisor ist möglich.
6.14 Die finanziellen Mittel der WIG bestehen aus:
a)den jährlichen Mitgliederbeiträgen,
b)den Spenden und sonstigen Zuwendungen.
c)den Einkünften aus dem Vermögen der WIG.
Die Kasse bezahlt alle Auslagen der WIG (Büromaterial. Porti,Telephonspesen.
7
Fahrspesen des "WIG - Beobachters" an die SKG - DV. sofern er nicht auch noch
Delegierter seines Mitgliedvereins ist).
Die WIG hat soweit es die Rechnung erlaubt die Mitgliedvereine für konkrete §
Aufgaben gleichmässig finanziell zu unterstützen.
6.15 Im übrigen gelangen die jeweils gültigen Statuten der SKG. sowie das ZGB. Art. 60 -
79. zur Anwendung.
7 STATUTENREVISION
Änderungen der Statuten bedürfen eines Beschlusses der DV. der mindestens von zwei Dritteln der anwesenden Delegierten angenommen werden muss. Änderungsanträge sind im Sinne von 6.5 einzureichen.
8 AKTlV- UND PASSIVZUSTAND
In Zeiten. in denen von der WIG während längerer Zeit keine Aktivitäten erwartet werden. kann diese vom aktiven in den passiven Zustand versetzt werden. Die DV beschliesst auf vorgängigen Antrag hin, die WIG vom aktiven in den passiven Zustand zu versetzen. Damit müssen mindestens zwei Drittel der anwesenden Delegierten einverstanden sein. Während der passiven Phase gibt es in der Regel keine DV. Nach einer allfälligen Rücktrittserklärung eines durch die DV gewählten und durch diese neu zu wählenden Amtsinhabers wird zwingend eine DV auf den nächstmöglichen Termin gemäss Art. 6.3 einberufen. Auch der Ausschuss ruht. Die finanziellen Pflichten (Jahresbeiträge) der Mitgliedvereine werden ausgesetzt.
9 AUFLÖSUNG DER WIG
Die Auflösung der WIG kann nur durch eine ausserordentliche Delegiertenversammlung (8.3), die allein zu diesem Zweck einberufen worden ist, beschlossen werden. Der Auflösungsbeschluss muss vier Fünftel der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten auf sich vereinigen. Ein allenfalls vorhandenes Vermögen geht an die SKG über, welche es während fünf Jahren verwaltet und für die Gründung eines analogen Vereins zur Verfügung hält. Nach Ablauf dieser Frist fällt das Vermögen der Albert - Heim - Stiftung in Bern zu.
| Name | Bänziger-Weidmann Isabel |
|---|---|
| Adresse | Falkensteinstrasse 100 |
| Ort | 9000 St. Gallen |
| Telefon | 071 244 78 77 |
| Mobiltelefon | |
| isabel.baenziger@swiss online.ch |
| Name | Hansueli Beer |
|---|---|
| Adresse | Hofmatt 4a |
| Ort | 5646 Aptwil |
| Telefon | 041 787 01 67 |
| Mobiltelefon | |
| h.beer@meiko.ch |
| Name | Devaux Renée |
|---|---|
| Adresse | Im Hängi 50 |
| Ort | 3294 Büren a. d. Aare |
| Telefon | 032 351 36 83 |
| Mobiltelefon | |
| deerhunters@sunrise.ch |
| Name | Elsener-Herrmann Barbara |
|---|---|
| Adresse | Sternenweg 4, Postfach 2230 |
| Ort | 6342 Baar |
| Telefon | 041 720 15 15 G |
| Mobiltelefon | |
| elsener@fibutime.ch |
| Name | Hopf Wirth Silke |
|---|---|
| Adresse | Steinbruchweg 6 |
| Ort | 8404 Winterthur |
| Telefon | 052 212 49 54 |
| Mobiltelefon | |
| silke@hopfwirth.ch |
| Die Anmeldung zur Zuchttauglichkeitsprüfung erfolgt bei dem Zuchtwart ihres Rasseclubs! |
Läufige Hündinnen werden am Schluss der ZP geprüft.
Les chiennes en chaleur seront jugées en dernier, à la fin du test d'aptitude.
Die WIG übernimmt keine Haftung bei Schäden durch Diebstahl, Entlaufen, Verletzungen oder Tod, usw. Der Teilnehmer haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden.
La WIG ne peut être tenu responsable en cas de dégâts causés par, vol, échappée, blessures ou décès etc. Le participant répond de tous les dégâts directs ou indirects causés par son chien.
Bei zu geringer Meldezahl wird die ZP nicht durchgeführt.
Si le nombre minimum de la ZP n'est pas effectuée.
















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Bei freundlicher Behandlung ist der Afghane ein Hund mit einer grossen Gabe die menschliche Seele zu erreichen und zu rühren. Einen Afghanen zu misshandeln, heisst seine Seele zu töten und er wird eher sterben als einer harten Hand zu gehorchen. Des Afghanen Intelligenz liegt jenseits des Verstands dessen, der ihn nie wirklich gekannt hat. Der Afghane ist und wird immer der König unter den Hunden sein.
Autor unbekannt


Wesensprofil des Azawakh
„Wer den Azawakh verstehen will, muss seine Lebensweise in Afrika bedenken. Unter den archaischen, lebensfeindlichen Bedingungen der Halbwüste waren Wachsamkeit und instinktives Misstrauen unter Umständen lebenserhaltend.“ (I. & E. Schritt, 1991)
Gutartig in friedlichen Situationen, alltagstauglich, lebhaft und aufmerksam aber vorsichtig, gelehrig, sozialverträglich, bleibt gegenüber ihm unbekannten Personen zurückhaltend, bekannten Personen gegenüber jedoch sanft und zutraulich.


Großer, aristokratisch aussehender Hund mit trockenem und gleichzeitig robustem Körperbau; leicht länglich gebaut; Hündinnen meist etwas länger als Rüden. Starker, aber nicht massiger Knochenbau. Die Knochen sind ziemlich flach. Trockene, gut entwickelte Muskulatur, besonders auf den Oberschenkeln, jedoch nicht hervortretend. Die Harmonie der Formen und der Bewegung sind von überragender Bedeutung.

SCHOTTISCHER HIRSCHHUND
(Deerhound)
ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Ähnelt einem rauhhaarigen Greyhound von grösseren Ausmassen und stärkerem Knochenbau.
VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Der Körperbau ruft den Eindruck einer einzigartigen Kombination von Schnelligkeit, Kraft und Ausdauer hervor, die erforderlich sind, um einen Hirsch niederzureissen; dennoch ist seine allgemeine Haltung von edler Würde geprägt. Sanft und freundlich. Gehorsam und leicht zu erziehen, da er bestrebt ist, zu gefallen. Fügsam und ausgeglichen, niemals miss- trauisch, aggressiv oder scheu. Zeigt sich mit ruhiger Würde.

Cirneco dell'Etna
Sizilianischer Windhund / Aetnahund / Sizilianische Bracke
Die Ähnlichkeit mit dem Pharaonenhund (Kelb tal-Fenek) von den benachbarten Maltesischen Inseln ist unübersehbar. Münzen und Gravuren aus der römischen Epoche belegen, dass Hunde dieses Typs bereits vor Christi Geburt auf Sizilien vorkamen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts begann Baroness Agata Paterno Castello dei Duchi Carcaci, eine sizilianische Adlige, mit der systematischen Dokumentation des vorhandenen Bestandes, der sich ausschließlich in der Hand von Bauern und Jägern befand. 1939 wurde auf Basis dieser Arbeit der Rassestandard erstellt


Mutig und furchtlos, aber - und vor allem - einfühlsam, begeisterungsfähig und aufgeschlossen präsentiert sich diese Rasse. Podengos haben ganze feine Antennen und sind sehr intelligent. Sie sind nichts für bequeme Menschen, denn sie fordern täglich ausreichende Beschäftigung und lieben Aufgaben. Der kleine- und der mittlere Podengo sind schnelle Flitzer die gerne herumtoben, sie sind immer mitten drin und immer dabei.
Der Pequeno ist trotzt seiner Kleinheit kein Schoss- und Streichelhund, sondern ein temperamentvoller Hund der gerne Mittelpunkt ist. Gegenüber fremden Menschen ist er eher misstrauisch. Im Haus ist er kein nervöser Hund, beobachtet gerne von einer gewissen Höhe aus alles, was um in herum läuft. Er ist ein guter Wachhund, sehr aufmerksam. Er ist kein sturer Hund und trotzt er ein Jäger ist, gut abrufbar, da er nicht mit der Nase eine Fährte sucht.

Die Geschichte des Greyhounds ist uralt. Er ist das VOLLBLUT unter den Hunden und für viele DER Windhund schlechthin. Als grosser Repräsentant der gesamten Windhundfamilie wird er mit Recht als der schnellste Hund der Welt bezeichnet. Mit seinem scharfen Auge hetzt er das Niederwild, was natürlich heute in Europa verboten ist.
Der Greyhound ist ein eleganter und charakterlich unkomplizierter Begleiter.
Er ist anschmiegsam und fühlt sich wohl in menschlicher Gesellschaft und mitten im Familienleben. Auch auf Grund seines kurzen, pflegeleichten Fells ist er ein angenehm zu haltender Hausgenosse. Der Greyhound ist wie alle Windhundrassen ein sehr sauberer Hund, der keinen Geruch im Hause verbreitet. Er ist auch in einer Etagenwohnung zu halten, da er durch sein ruhiges Wesen die Nachbarschaft nicht stört. Voraussetzung ist die genügend tägliche Bewegung, die aber auch für den jeweiligen Besitzer nur von Vorteil sein kann. Seine Schnelligkeit und seine Hetzleidenschaft sind natürlich bei der Haltung zu berücksichtigen, darüber werden Sie jedoch bei unseren Züchtern informiert.
Der Magyar Agar ist ein substanzvoller, robuster Hund von kräftigem Körperbau und starken Knochen. Seine Muskulatur ist trocken entwickelt und tritt deutlich hervor. Das Fell ist kurz und dicht, etwas derber als das der übrigen Kurzhaar-Windhundrassen. Er ist abgehärtet und verträgt unbeschadet extreme Witterungsschwankungen. Das Wesen des Magyar Agar ist freundlich. Er zählt zu den wachsamen Windhundrassen und ist jederzeit bereit sein Heim gegen Fremde zu beschützen.
Galgo Español ist der Name des traditionellen Windhundes Spaniens. Die antike Bezeichnung „canis gallicus“ - keltischer Hund - ist zu Galgo zusammengezogen worden, so dass die Spanier heute jeden Windhund als Galgo bezeichnen und von Galgo Español reden, um den spezifisch spanischen Windhund in Abgrenzung zum englischen (Greyhound) oder auch afrikanischen (Sloughi oder Azawakh) zu bezeichnen.
Hiermit ist auch schon etwas über den Ursprung der Rasse gesagt: Wie der Greyhound und der Deerhound soll er von den keltischen Stämmen im Zuge der Völkerwanderung noch vor der Zeitenwende in die entsprechenden Landstriche mitgebracht worden sein. Wie er damals ausgesehen hat, lässt sich allerdings nur schwer rekonstruieren, hat man doch nur einige lateinische Texte, die von den keltischen Hunden reden.



Der arabisch-persische Hetzhund, der Saluki, ist ein eleganter Windhund, voll Charme, Würde und Adel. Trotzdem verfügt er über viel Kraft und Ausdauer und ist ein temperamentvoller Begleiter. Mit ganz besonderer Anhänglichkeit und Treue ist er dem Menschen zugetan, der ihm liebevolles Verständnis entgegenbringt. Das ist der Schlüssel zu seinem feinfühligen Wesen.

Die Heimat des Sloughi sind Arabien und Nordafrika.
Der Araber nennt Ihn "El Hor? was der Noble bedeutet.
In Ägypten wurden zahlreiche Mumien von Sloughis gefunden, ein Beweis, dass diese edlen Tiere in sehr hohem Ansehen standen. Der Sloughi ist im Glauben des Arabers <rein>. Mit grosser Sorgfalt wurde auf die Reinhaltung der Rasse geachtet, Welpen wurden mit viel Liebe im Kreise der Familie aufgezogen.
In seiner Heimat wurde der Sloughi vor allem für die Jagd auf Hasen, Antilopen und Gazellen gehalten. Sie waren die Ernährer der Familie. Für die Jagd wurde der Sloughi von seinem Meister zu Pferd vorne auf den Sattel genommen. Waren Pferd und Gazelle ermüdet, kam der Sloughi zum Einsatz! In vollem Galopp lässt der Araber den Sloughi vom Sattel springen, mit langen Sätzen jagt er der Gazelle nach, bis sie von ihm gestellt und zu Fall gebracht wird.

Whippet und Windspiel Club der Schweiz

Der WWCS ist der einzige offiziell von der SKG / FCI anerkannte Rasseclub
für Whippet und ital. Windspiele in der Schweiz
Schweizerische Kynologische
Gesellschaft
IGWR :: Interessengemeinschaft für
das Windhundrennwesen der SKG
Pro Lévrier
Schweizer Windhundrennverein
Ostschweizer Windhundfreunde
Windhundrennverein Kleindöttingen
Windhundsportverein Bern
Amatori del Levriero
Die Windhundfreunde Aarau
Société Lémanique des
Courses de Lévriers -
Cynodrome de Versoix
Amis du Lévrier
Windhundfreunde Zentralschweiz